Die Familie ist die erste Instanz, in der die Grundlagen für die Entwicklung der Kinder gelegt werden. Der Kindergarten knüpft an diese Erfahrungen an, als erste öffentliche Einrichtung für
Bildung und Erziehung. Im Kindertagesstättengesetz ist die Zusammenarbeit formal im § 10 geregelt. Das Wahlverfahren der Elternvertretung und die Aufgaben
des Beirates sind dort festgelegt.
Die Elternvertreter bilden mit den Vertretern der anderen Kindergärten den Gemeindeelternrat der Gemeinde Moormerland, der entsprechend der gesetzlichen Vorgaben arbeitet.
Darüber hinaus ist uns bewusst, dass die Eltern ihr Kind, das Wertvollste was sie haben, vertrauensvoll in die Hände zunächst einmal unbekannter Personen geben. Dieses Vertrauen wissen wir zu
schätzen und möchten wir vertiefen.
Der Kindergarten ist eine familienergänzende Institution und deshalb machen wir unsere Arbeit den Eltern gegenüber transparent und beteiligen sie an den Entwicklungen.
Die Zusammenarbeit kann sich ganz unterschiedlich gestalten.
Bewährt hat sich in der Praxis:
Die Weitergabe von Informationen durch:
Die Beratung und Hilfe durch:
Der Austausch durch:
Vertrauensvolle Zusammenarbeit bedeutet offen und ehrlich miteinander umgehen, in gegenseitiger Achtung miteinander im Dialog nach Lösungen suchen.
Zum besseren Verstehen des Kindes ist es bedeutsam, dass Eltern wichtige Veränderungen in der Familie oder plötzlich auftretendes auffälliges Verhalten des Kindes (besonders ruhig, besonders
aggressiv) der Erzieherin/dem Erzieher mitteilen; Erzieherinnen/ Erzieher unterliegen der Schweigepflicht.
Seit Anfang des Jahres 2008 gibt es auf Initiative des Elternrates hin einen Förderverein der sich zum Ziel gesetzt hat, den Kindergarten u. a. durch Sammlung von Geld- und Sachmitteln und bei der Durchführung von Veranstaltungen zu unterstützen(§2 und §3 der Satzung).