Am 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Ohne ausreichenden Masernschutz dürfen Kinder nicht in den Kindergarten aufgenommen werden.
Der Nachweis des vollständigen Impfschutzes ist vor Beginn der Betreuung, spätestens aber am ersten Kindergartentag Ihres Kindes, gegenüber der Kindergartenleitung durch Vorlage des Impfausweises oder eines ärztlichen Attests über die Immunität gegen Masern zu erbringen.